
Ab 8. Dezember gilt in allen Gottesdiensten die 3G-Regel. Geimpfte, Genesene (innerhalb der letzten 6 Monate) und tagesaktuell Getestete (mit Testergebnis eines Testzentrums) können an den Gottesdiensten teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche gilt das schulische Testheft als Nachweis.